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Berufesteckbriefe

Gärtner*in Fachrichtung Gemüsebau

Gewächshaus (Symbolbild)

Einsatzbereich & Inhalte

Gärtner*innen mit der Fachrichtung Gemüsebau haben ein sehr vielseitiges Betätigungsfeld, bei dem Gemüse und Kräuter im Mittelpunkt stehen. Das abwechslungsreiche und kreative Arbeiten bietet Möglichkeiten, sich auf der einen Seite mit der Produktion, Pflege, Ernte, sachgemäßen Lagerung, Verpackung und Vermarktung von Gemüse und Kräutern zu befassen. Auf der anderen Seite haben Gärtner*innen auch viel Kontakt zu Menschen und Umgang mit moderner Technik und Maschinen. Gärner*innen Gemüsebau arbeiten sowohl im Freiland als auch in Gewächshäusern. Einsatzbereiche sind Gemüsebaubetriebe, landwirtschaftliche Betriebe mit Gemüsebau und Betriebe des Produktionsgartenbaus. Ebenso wie der Anbau bestehender Sorten ist auch die Kultivierung von Gemüse und Kräutern ein Aufgabenbereich von Gärtner*innen. Sie beschäftigen sich außerdem mit dem Einsatz von umweltschonenden Kultur- und Pflegemaßnahmen.

Warum für Studienabbrecher*innen geeignet?

Die Ausbildung Gärtner*in Fachrichtung Gemüsebau eignet sich beispielsweise für Studienabbrecher*innen des Studiengangs Biologie, denn sie müssen sich gut mit Pflanzen und Böden auskennen sowie mit Natur- und Umweltschutz. Grundsätzlich ist diese Ausbildung für alle interessant, die sich gerne draußen in der Natur bewegen und sich für Pflanzen begeistern.

Voraussetzungen

  • Spaß am Umgang mit Pflanzen

  • Interesse an moderner Technik, Handwerk und betriebswirtschaftlichen Vorgängen

  • Verantwortungsvolles und selbständiges Arbeiten

  • Gute körperliche Konstitution

  • Biologisches Verständnis

  • Sorgfalt

  • Kommunikative Fähigkeiten, gute Ausdrucksweise

  • Kundenorientierung

  • Umsicht, Beobachtungsgenauigkeit

Hard Facts

  • Duale Berufsausbildung

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre

  • Verkürzungsmöglichkeit: Die Verkürzung der Ausbildungszeit kann in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb durch einen direkten Einstieg ins zweite Ausbildungsjahr oder am Ende der Ausbildung durch einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ermöglicht werden. Zuständig ist die jeweilige Kammer.

  • Ausbildungsvergütung: 560–700 Euro im ersten, 640–750 Euro im zweiten und 670–800 Euro im dritten Ausbildungsjahr (Quelle: www.berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/bkb/614.pdf)

  • Berufsschule: Berufliches Schulzentrum für Agrarwirtschaft und Ernährung Dresden

  • Kammerzugehörigkeit: IHK; die Ausbildung wird über das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und von ihm bestellten Personen in den Landratsämtern geregelt

Digitalisierungsfaktor 3/5

Perspektiven

  • Arbeitszeiten: In der Regel handelt es sich um eine 40h-Woche. Jedoch ist gerade der Beruf Gärtner*in stark saison- und witterungsabhängig. Daher entstehen in der Regel in der Hauptsaison viele Überstunden, die in arbeitsärmeren Zeiten ausgeglichen werden können.

  • Arbeitsplatzsicherheit: Der Beruf Gärtner*in Gemüsebau ist gerade heutzutage ein Beruf mit Zukunft, da die Nachfrage nach nachhaltigen und regionalen Produkten immer größer wird.

  • Einstiegsgehalt nach der Ausbildung: Ca. 1.500–2.000 Euro. Die Einstiegsgehälter variieren je nach Bundesland, Branche und ob das Unternehmen tarifgebunden ist.

  • Entwicklungspotential: Nach der Ausbildung zum/zur Gärtner/in der Fachrichtung Gemüsebau gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten wie Gärtnermeister*in, Techniker*in, Kundenberater*in oder auch ein Hochschulstudium in Gartenbau/ Agrarwissenschaften/ Landschaftsarchitektur/ Biologie

Ein typischer Arbeitstag

…07:00 Uhr: Wir starten mit einer Tasse Kaffee und besprechen dabei, was heute alles anliegt. Es ist Juni und die Salatgurken sind reif, d. h. ich werde heute mit meiner Ausbilderin auf dem Feld arbeiten. Zunächst suchen wir uns das benötigte Gartenwerkzeug zusammen und ziehen dann mit dem Erntewagen los. So sind wir auf dem Feld beweglicher und kommen besser auf den schmalen Wegen voran.

…07.45 Uhr: Meine Ausbilderin zeigt mir, welche Unterschiede es im Wachstum bei den Gurken gibt und wie ich das Gemüse ernten soll. Es ist gar nicht so einfach, zwischen den dichtgewachsenen Pflanzen mit den großen Blättern, die Salatgurken zu finden. Schon auf dem Feld prüfen wir die Qualität und teilen die Gurken in 1. und 2. Wahl ein. Bevor wir im Frühjahr überhaupt säen konnten, haben wir uns viel mit der Prüfung der Bodenbeschaffenheit und -qualität befasst. Es ist toll, das Ergebnis der eigenen Arbeit zu sehen.

…09:30 Uhr: Eine kurze Frühstückspause. Es tut gut, sich zwischendurch mal zu bewegen.

…09:45 Uhr: Wir gehen noch gemeinsam zwei Reihen ab und kümmern uns dann um die Lagerung des geernteten Gemüses. Damit es länger frisch bleibt, bringen wir die Gurken in einem großen, dunklen Lagerraum, der beständig eine Temperatur von 10 bis 13 Grad Celsius und eine bestimmte Luftfeuchtigkeit aufweisen muss. Zu lange bleiben sie allerdings nicht auf dem Hof, sondern werden auf dem nächsten Wochenmarkt verkauft und in Bioläden in der Region gebracht.

…12:00 Uhr: Mittagspause mit den Kolleginnen und Kollegen

…12:45 Uhr: Nachmittags bin ich im Gewächshaus eingeteilt. Gemeinsam mit einer Auszubildenden aus dem 3. Lehrjahr gehen wir die Tomatenpflanzen ab und prüfen sie auf Schädlinge und geizen sie aus, d. h., wir entfernen alle überflüssigen Triebe, an denen kleine Tomaten wachsen werden, aber nur unnötig die Kraft zum Wachsen ziehen. Um an alle Pflanzen und Triebe heranzukommen, nutzen wir die elektrische Hebebühne.

…15:00 Uhr: Meine letzte Aufgabe für heute ist, den Traktor vom Feld zu holen und auf den Hof zu fahren – das ist klasse! Die restliche Zeit verbringe ich mit dem Säubern und Aufräumen des Werkzeugs und des Arbeitsplatzes.

…16:00 Uhr: Feierabend für heute.

Weitere verwandte Ausbildungsberufe

Gärtner*in verschiedener Fachrichtungen: Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau, Obstbau, Staudengärtnerei, Zierpflanzen; Florist*in; Forstwirt*in; Landwirt*in; Pflanzentechnologe/-technologin; Winzer*in

Quellen und weitere Informationen

Das Projekt “Plan B 2.0” wird gefördert durch

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.